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Phase 1 - Erstgespräch und Verfahrens-/Konfliktklärung In der ersten Sitzung, beim Erstgespräch, wird der Konflikt an sich beleuchtet. Dabei
erhält der Mediator wesentliche Informationen um die Voraussetzungen für eine Mediation festzustellen.
Der Mediatior bespricht anschließend mit den Konfliktparteien die Charakteristik und den Ablauf
eines Mediationsverfahrens. Er erläutert die Notwendigkeit der Festlegung von Gesprächs- und Arbeitsregeln für den konstruktiven Verlauf der Mediationssitzungen (z.B. Umgangsregeln d.h. einander ausreden zu lassen,
Beschimpfungen zu vermeiden....., Offenheit nach innen und Verschwiegenheit nach außen, etc.). So schafft der Mediator einen sicheren Rahmen für die Konfliktparteien.
Stimmen die Konfliktparteien überein, die
Mediation in Anspruch zu nehmen und sich auf die Regeln einzulassen, legt der Mediator mit den Klienten gemeinsam die Arbeitsvereinbarung fest. Diese beinhaltet alle wesentlichen Punkte zum Mediationsverfahren
(Gesprächsregeln, Voraussetzungen für einen konstruktiven Informationsfluß, Kosten,...) weiter zur Phase 2 und 3 |