Home

Aktuelles

Netzwerk

Links

Rechtsschutzversicherungen und Mediation

Die Möglichkeit, Konflikte aussergerichtlich zu lösen, wird nun auch bereits verstärkt von Rechtsschutzver- sicherungen für Ihre Versicherungsnehmer angeboten.

Das heißt, auch in diesem Bereich greift eine Neuorientierung um sich, die  Wege eröffnet, Konflikte nicht mehr nur nach bekannten bzw. bis dato gewohnten Mustern, z.B. durch den Gang zu Gericht, zu behandeln.

Die Weichen sind also gestellt, gleichwohl es noch viel an Aufklärungsarbeit bedarf, um die Versicherungsnehmer dazu zu motivieren, diese neue, konstruktive Möglichkeit verstärkt zu nützen.

Drei Rechtsschutzversicherer haben mittlerweile die Mediation als neue Konfliktlösungsmethode, als ergänzendes Element in ihre Versicherungsleistungen eingebunden. Eine absolute Vorreiterrolle hat dabei die D.A.S.-Rechtsschutzversicherung übernommen - seit dem Jahr 2000. Die Generali bietet seit 01. Juli 2002 die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Mediation und als drittes Unternehmen ist mit 01. Jänner 2003 die ARAG-Rechtsschutzversicherung zu nennen.

Die Kosten werden jeweils ausschließlich für die versicherte Person übernommen.
Wenn z.B. ein Versicherungsnehmer als Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber einen Konflikt im Rahmen einer Mediation behandeln möchte, so dass zwei Parteien am Konflikt beteiligt sind, werden 50 % der gesamt anfallenden Kosten übernommen. Die Kostenübernahme ist jedoch unabhängig vom Ergebnis der Mediation, d.h. sowohl bei positivem Abschluß als auch bei einem Scheitern, werden die Kosten vom Versicherer getragen.

lDie nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick in welchen Rechtsschutzbereichen bei den einzelnen Versicherungsuntertnehmen Mediation in Anspruch genommen werden kann und wie der Leistungsumfang festgesetzt wird:

1
D.A.S Rechtsschutzversicherung
In folgenden Rechtsschutzbereichen wurden die traditionellen Rechtsschutzleistungen durch Mediation ergänzt:

1. Scheidung
2. Arbeitsgerichts- Rechtsschutz
3. Rechtsschutz bei Grundstücks-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten
4. Rechtsschutz bei Erb- und Familienrechtlichen Konflikten

Der Leistungsumfang beträgt bei **Einzelmediationen (d.h. Mediation, geleitet von einem Mediator) max. 2% und bei *Co-Mediation (nur) bei Scheidungsfällen max. 4 % der Versicherungssumme.

Die derzeitige Versicherungssumme liegt bei 50.000,-- Euro, sodass als Höchstlimit einer in einem Mediationsfall zu erbringenden Leistung des Rechtsschutzversicherers für Einzelmediationen EUR 1.000,-- und für Co-Mediationen EUR 2.000,-- zur Verfügung stehen.

Details, umfangreiche Informationen und Unterlagen betreffend der “Kostenlimite”, was und wer genau im jeweiligen Rechtsschutzbereich versichert ist etc. können direkt bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung eingeholt werden.
www.das.at

2
Generali Rechtsschutzversicherung
In folgenden Rechtsschutzbereichen wurden die traditionellen Rechtsschutzleistungen durch Mediation ergänzt

1. Arbeitsgerichts- Rechtsschutz
2. Rechtsschutz bei Grundstücks-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten
3. Rechtsschutz bei Erb- und Familienrechtlichen Konflikten

Der Leistungsumfang beträgt bei **Einzelmediationen max. 2% der Versicherungssumme. Für Co-Mediationen liegt gegenwärtig noch keine Regelung vor.

Die Leistungen gelten für Verträge die seit dem 01. Juli 2002 mit einer Versicherungssumme von  45.000,-- Euro abgeschlossen wurden.

Details, umfangreiche Informationen und Unterlagen betreffend der Kostenlimite, was und wer genau im jeweiligen Rechtsschutzbereich versichert ist etc. können direkt bei der Generali  Rechtsschutzversicherung eingeholt werden.
www.generali.at

3
ARAG Rechtsschutzversicherung
In folgenden Rechtsschutzbereichen wurden die traditionellen Rechtsschutzleistungen durch Mediation ergänzt:

1. Arbeitsgerichts- Rechtschutz
2. Rechtsschutz bei Grundstücks-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten
3. Rechtschutz bei Erb- und Familienrechtlichen Konflikten

Der Leistungsumfang beträgt bei **Einzelmediationen  max. 1% und in Fällen einer  *Co-Mediation  max. 2 % der Versicherungssumme.

Diese Leistungen gelten  für Verträge, die ab dem 01. Jänner 2003 auf der Basis der neuen Bedingungen und mit einer Versicherungssumme von EUR 100.000,-- abgeschlossen wurden.

Details, umfangreiche Informationen und Unterlagen betreffend der Kostenlimite, was und wer genau im jeweiligen Rechtsschutzbereich versichert ist etc. können direkt bei der ARAG Rechtsschutzversicherung eingeholt werden.
www.arag.at

4
Uniqa Rechtsschutzversicherung
In folgenden Rechtsschutzbereichen wurden die traditionellen Rechtsschutzleistungen durch Mediation ergänzt:

1. Arbeitsgerichts- Rechtschutz
2. Rechtsschutz bei Grundstücks-, Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten
3. Rechtschutz bei Erb- und Familienrechtlichen Konflikten
4. Scheidung

Der Leistungsumfang beträgt bei **Einzelmediationen (Pkt. 1, 2, 3)  max. 2 % ¥ 800,-- und in Fällen einer  *Co-Mediation  (bei Scheidungsmed.) max. 4 % ¥ 1.600,-- der Versicherungssumme.

Diese Leistungen gelten  für Verträge, die ab Oktober 2001 auf der Basis der neuen Bedingungen und mit einer Versicherungssumme von EUR 40.000,-- abgeschlossen wurden.

Details, umfangreiche Informationen und Unterlagen betreffend der Kostenlimite, was und wer genau im jeweiligen Rechtsschutzbereich versichert ist etc. können direkt bei der ARAG Rechtsschutzversicherung eingeholt werden.
www.uniqa.at

 


**Einzelmediation - Mediation wird von einem Mediator geleitet
* Co-Mediation - Mediation wird von zwei Mediatoren geleitet

ACHTUNG:
Die Angaben erfolgen ohne Gewähr und basieren auf fernmündlichen Gesprächen mit den Versicherungsunternehmen und auf den Unterlagen “Allgemeinen Bedingungen” der Unternehmen.

Für Details und Rückfragen zu den Leistungen in aktuellen Fällen, können die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen bei den jeweiligen Rechtsschutzversicherungsunternehmen eingeholt werden - siehe Homepage-Adressen
.

zurück zur Seite Aktuelles